Zulagenlotse prüft unverbindlich Ihre Förderfähigkeit und bringt Sie mit geprüften Experten zusammen – damit Sie ohne Umwege und ohne Risiko zu Ihrer Zulage kommen, während Sie sich auf Ihre Entwicklung konzentrieren.
Die steuerliche Forschungszulage steht den meisten innovativen Unternehmen offen – trotzdem bleibt sie oft ungenutzt. Das sind die häufigsten Gründe:
Viele Unternehmen wissen nicht, dass ihre Entwicklungsarbeit – oft auch im Kundenauftrag – grundsätzlich förderfähig ist.
Antrag, Projektbeschreibung und Nachweise folgen festen Anforderungen. Formale Fehler kosten Zeit oder die Förderung.
Die Antragstellung bindet Kapazitäten, die im Tagesgeschäft und in der Entwicklung schlicht fehlen.
Hohe Vorabkosten für Beratung schrecken ab – vor allem ohne Sicherheit, dass die Förderung am Ende bewilligt wird.
Es ist unklar, an wen man sich für eine seriöse, fachkundige Begleitung überhaupt wenden kann.
Welche Aufwendungen zählen, wie hoch die Zulage ausfällt, was rückwirkend geht – das bleibt oft im Dunkeln.
Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft – wir bringen Sie mit dem passenden Experten zusammen, der die Antragstellung vollständig übernimmt.
In einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch klären wir unverbindlich, ob Ihre Entwicklungsprojekte für die Forschungszulage in Frage kommen.
Passt es, stellen wir den Kontakt zu einem geprüften Spezialisten her, der Antrag, Projektbeschreibung und Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie übernimmt.
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest. Eine Vergütung fällt nur an, wenn die Förderung tatsächlich bei Ihnen ankommt – Ihr Risiko bleibt bei null.
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert Forschung und Entwicklung in Deutschland – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche und auch dann, wenn Ihr Unternehmen wenig oder keine Steuer zahlt. Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Aufwendungen, und Anträge sind auch rückwirkend für zurückliegende Wirtschaftsjahre möglich.
Schreiben Sie uns kurz zu Ihren Entwicklungsprojekten – wir melden uns zeitnah.